Rechtsprechung
   SG Nordhausen, 15.12.2022 - S 20 R 956/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40341
SG Nordhausen, 15.12.2022 - S 20 R 956/19 (https://dejure.org/2022,40341)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 15.12.2022 - S 20 R 956/19 (https://dejure.org/2022,40341)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - S 20 R 956/19 (https://dejure.org/2022,40341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 202 SGG, § 286 ZPO
    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - "übliche Bedingungen" des Arbeitsmarktes

  • sozialrechtsiegen.de

    Erwerbsminderungsrente - rentenberechtigende Leistungsminderung - Vollbeweis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.12.2022 - S 20 R 956/19
    Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens 3 bis unter 6 Stunden erwerbstätig sein kann und er damit nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage an sich nur teilweise erwerbsgemindert ist, ihm aber der Teilzeitarbeitsmarkt tatsächlich verschlossen ist (sog. konkrete Betrachtungsweise, vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris Rdnr. 24).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.12.2022 - S 20 R 956/19
    Üblich sind Bedingungen, wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswertem Umfang und in beachtlicher Anzahl (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, BSGE 109, 189-199, SozR 4-2600 § 43 Nr. 16, Rn. 29).
  • SG Nordhausen, 18.01.2024 - S 20 R 28/20
    (SG Nordhausen, Urteil vom 15. Dezember 2022 - S 20 R 956/19 -, Rn. 36, juris).
  • SG Nordhausen, 18.01.2024 - S 20 R 1735/20
    (Klein in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 8 (Stand: 27.06.2022), Rn. 39 m.w.N.) Verallgemeinert bedeutet dies, dass jedenfalls dann, wenn ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" einen solchen Arbeitnehmer aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwartenden quantitativen und qualitativen Minderleistungen oder fehlender Integrationsfähigkeit in die üblichen betrieblichen Abläufe entweder gar nicht erst einstellen würde oder aber berechtigt wäre, ihn (weil die fehlende Leistungsfähigkeit oder das Verhalten nicht subjektiv vorwerfbar, sondern behinderungsbedingt sind) personenbedingt sozial gerechtfertigt zu kündigen, eine Leistungsfähigkeit zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr vorliegt.(SG Nordhausen, Urteil vom 15. Dezember 2022 - S 20 R 956/19 -, Rn. 36, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht